Anmeldung Ihres Kindes zur Schule

Um Ihr Kind in der Schule anzumelden, müssen Sie nachweisen, dass es die Altersanforderungen des Schulbezirks für den Kindergarten erfüllt. Einige Schulen verlangen, dass ein Kind im September seines Eintrittsjahres fünf Jahre alt ist. Andere verwenden andere Stichtage. Wenn ein Altersnachweis verlangt wird, bringen Sie eine Geburtsurkunde, eine religiöse (Tauf-)Urkunde oder eine Arztakte mit. Wenn Sie davon überzeugt sind, dass Ihr Kind bereit für den Kindergarten ist und Sie möchten, dass es den Kindergarten besucht, aber das festgelegte chronologische Alter noch nicht erreicht ist, informieren Sie sich über das Befreiungsverfahren, das in Ihrem Schulbezirk möglicherweise angeboten wird.

Besuch beim Arzt

Bevor Ihr Kind in die Schule kommt, vereinbaren Sie mit Ihrem Kinderarzt einen Termin für Ihr Kind. Der Arzt stellt sicher, dass Ihr Kind ordnungsgemäß geimpft ist, und kann mit Ihnen die verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit diesem wichtigen Übergang besprechen.

Da viele Schulen im Frühjahr neue Kindergartenkinder anmelden, planen Sie diesen Arztbesuch für den späten Winter oder den frühen Frühling, damit die zuvor besprochenen wichtigen Bereitschaftsprobleme frühzeitig angegangen werden können und Sie den spätsommerlichen Stillstand in der Arztpraxis vermeiden. Bitten Sie um eine Kopie der Impfungen Ihres Kindes, die Sie bei der Anmeldung zur Schule mitbringen können.

Impfungen

Wenn Sie Ihren Youngster anmelden, werden Sie nach seinem Impfausweis gefragt. Insbesondere wird das Schulpersonal entweder eine Kopie der Akte des Kinderarztes Ihres Kindes oder der Klinik, in der die Impfungen durchgeführt wurden, einschließlich der Unterschrift des Arztes, oder eine zusammenfassende Kopie der Arztpraxis einsehen wollen.

Wenn Sie keine Aufzeichnungen haben, aber sicher sind, dass Ihr Kind alle erforderlichen Impfungen erhalten hat, gibt Ihnen die Schule normalerweise etwas Zeit, um die Aufzeichnungen zu erhalten. Vielerorts wird man Ihnen nicht einfach beim Wort glauben können; Die Impfpflicht ist ein staatliches Gesetz, und der Staat schreibt vor, welche Arten von Aufzeichnungen zulässig sind.

Ein vollständig immunisiertes Kind, das mit vier oder fünf Jahren untersucht wurde, hat eine oder zwei MMR- (Masern, Mumps, Röteln), fünf DTP-, DTaP- oder DT- (Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus) und vier Polio-Impfstoffe erhalten , und drei bis vier Haemophilus influenzae B konjugierte Impfstoffe. Möglicherweise wurde er auch gegen Hepatitis B und Windpocken geimpft. All diese Impfungen sind nicht unbedingt für den Schuleintritt erforderlich, erkundigen Sie sich also bei Ihrer Schule, welche Impfungen erforderlich sind.

Wenn Ihr Kind nicht über die von Ihrem jeweiligen Schulbezirk vorgeschriebenen Impfungen verfügt, wird Ihr Kinderarzt dies wahrscheinlich erkennen und das Problem bei dem von Ihnen vereinbarten Vorkindergartentermin ansprechen. Die erforderlichen Impfungen können oft bei diesem Besuch durchgeführt werden. Auch wenn zusätzliche Impfungen erforderlich sind, wird Ihr Kind wahrscheinlich mit einem Hinweis Ihres Kinderarztes in die Schule aufgenommen, dass die Impfungen „in Bearbeitung“ sind. Das Schulpersonal ist sich bewusst, dass zwischen einigen dieser Impfungen häufig Zeitintervalle (z. B. sechs Wochen) erforderlich sind, kann jedoch nur diese Zeitspanne zulassen. Seien Sie also schnell.

Wenn Ihr Kind nicht geimpft wurde, weil Sie moralische oder religiöse Einwände gegen Impfungen haben, fragen Sie das Schulpersonal nach dem Befreiungsverfahren. Einige Eltern, die ihre Kinder zuvor nicht impfen ließen, entscheiden sich für Impfungen, wenn ihre Kinder in die Schule kommen, da ihre Kinder nun einer großen Anzahl von Kindern und Krankheiten ausgesetzt sein werden. Sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt, wenn Sie Fragen oder Bedenken haben.


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