Kein Sonnenschutz:Kennzeichnungsregeln für Sonnenschutzmittel

Kein „Sonnenschutz“:Kennzeichnungsregeln für Sonnenschutzmittel

Wussten Sie, dass die Worte „wasserfest“, „schweißfest“ und „Sonnencreme“ nicht mehr auf Sonnenschutzetiketten verwendet werden dürfen? Die kürzlich von der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) eingeführten Vorschriften zielen darauf ab, die Etiketten von Sonnenschutzmitteln informativer und genauer in ihren gesundheitsbezogenen Angaben zu machen.

Viele Sonnenschutzmittel im Regal sind heute mit eingängigen Behauptungen wie „Anti-Aging“, „Hautkrebsschutz“ und „Breitband“ gekennzeichnet – was bedeutet, dass sie vor einer Reihe schädlicher Sonnenstrahlen und -wirkungen schützen. Die FDA sagt jedoch, dass frühere Kennzeichnungsvorschriften hauptsächlich den Schutz vor UV-B-Strahlen (UVB) und nicht UV-A-Strahlen (UVA) betrafen, die auch Hautkrebs und vorzeitige Hautalterung verursachen können.

Die heutigen Kennzeichnungsvorschriften für Sonnenschutzmittel bedeuten:

  • Sonnenschutzmittel müssen einen „Breitbandtest“ bestehen, um nachzuweisen, dass sie vor UVA- und UVB-Strahlen schützen, um als „Breitband“ gekennzeichnet zu werden.
  • Nur Sonnenschutzmittel, die den Breitspektrum-Test bestehen und einen Lichtschutzfaktor (LSF) von 15 oder höher aufweisen, dürfen den Anspruch erheben, vor Hautkrebs und vorzeitiger Hautalterung zu schützen.
  • Sonnenschutzmittel, die nur mit einem SPF-Wert gekennzeichnet sind – und nicht als „Breitband“ gekennzeichnet sind – können nur behaupten, Sonnenbrand zu verhindern.
  • Sonnenschutzmittel dürfen nicht mehr als "wasserfest" oder "schweißfest" gekennzeichnet oder als "Sonnenblocker" identifiziert werden, da diese Begriffe eine absolute Wirksamkeit implizieren, was irreführend ist.
  • "Wasserfeste" oder "schweißfeste" Sonnenschutzmittel müssen FDA-Tests bestehen, bevor sie als solche gekennzeichnet werden dürfen, und sie müssen auf dem vorderen Etikett angeben, wie lange sie beim Schwimmen oder Schwitzen wirksam sind.
  • Etiketten können keinen „sofortigen“ oder „ganztägigen“ Schutz ohne FDA-Tests und -Zulassung beanspruchen, da die meisten Sonnenschutzmittel Zeit brauchen, um zu wirken, und wiederholt aufgetragen werden müssen, um wirksam zu bleiben.
  • Alle Sonnenschutzmittel müssen auf der Rückseite oder Seite des Behälters Angaben zum Arzneimittel enthalten.

Die FDA erwägt auch eine Regel, die die SPF-Werte auf Sonnenschutzetiketten auf "50+" begrenzen würde, da es an Beweisen mangelt, dass der Sonnenschutz bei Sonnenschutzmitteln über SPF 50 steigt.

Die FDA entwickelt mögliche neue Anweisungen und Warnhinweise, die je nach Form – wie Sprays, Tücher/Wischtücher und Sticks – auf den Etiketten von Sonnenschutzmitteln enthalten sein können, da ihre Wirksamkeit unterschiedlich ist.

In der Zwischenzeit gelten weiterhin die gleichen Tipps zum Sonnenschutz, z. B. von 10 bis 14 Uhr der Sonne fern bleiben; Verwendung von Sonnenschutzmitteln mit Lichtschutzfaktor 15 oder höher (bei Kindern über 6 Monaten); und die Verwendung von Kleidung, Hüten mit Krempe und Sonnenbrillen zum Schutz vor der Sonne. Babys unter 6 Monaten sollten wegen ihrer empfindlichen Haut nicht der Sonne ausgesetzt werden und keinen Sonnenschutz tragen.


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